Kosten

Generell gilt: Bei der kieferortho­pädischen Behandlung von Kindern übernimmt die Krankenkasse 80% der Behandlungs­kosten, ab dem zweiten Kind 90 %. Nach erfolg­reichem Abschluss der Behandlung erhalten Sie den Eigenanteil von 20 % bzw. 10% zurückerstattet. Aber nicht alles wird von dere gesetzlichen Krankenkasse übernommen: Sie sind gehalten, eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung sicherzustellen. Die moderne Kiefer­ortho­pädie bietet aber Angebote, die weit über „ausreichend“ hinausgehen und Behandlungen für Ihr Kind ästhetischer und schonender und angenehmer gestalten.

Wir beraten Sie gerne und ausführlich, damit Sie selber entscheiden können, welche Leistungen Sie für sich oder Ihr Kind in Anspruch nehmen wollen.